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Fördermöglichkeiten zur Weiterentwicklung Gedenkarbeit

Der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz werden seitens der Landesregierung Finanzmittel „zur Weiterentwicklung der Gedenkarbeit in Rheinland-Pfalz“ zur Verfügung gestellt.

Laut Antrag der Fraktionen  S P D,  C D U,  F D P und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20.04.2018 soll die Gedenkarbeit im Land verstärkt und unterstützt werden.

Diese finanzielle Unterstützung richtet sich auch an „das ehrenamtliche Engagement im Bereich Gedenkkultur“ und soll genutzt werden, um „historische Gedenkorte an den Holocaust, Krieg und nationalsozialistischer Gewaltherrschaft weiterhin nachhaltig zu pflegen und zu erhalten“. Die Mittel sollen genutzt werden, um die nicht-staatliche, durch bürgerschaftliches Engagement getragene Gedenkarbeit im Land weiter auszubauen und zu fördern.

Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2023/2024 wird es möglich sein, Anträge an die Landeszentrale zur Förderung zu stellen. Genauere Hinweise, die Förderbedingungen sowie wichtige Hinweise zum Verfahren können Sie der beigefügten Handreichung entnehmen.

Bitte beachten Sie auch den Orientierungsrahmen zur Weiterentwicklung der Gedenkarbeit in RLP. Darin finden Sie eine detailliertere Darstellung der Bedingungen und des Hintergrundes der Förderung.

Bitte verwenden Sie ausschließlich das vorgefertigte Antragsformular.

Antragsformular (28 KB)

Hilfestellung Antragsverfahren (722 KB)

Orientierungsrahmen zur Weiterentwicklung der Gedenkarbeit in RLP (1 MB)

Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Frau Annika Heinze (annika.heinze@remove-this.ns-dokuzentrum-rlp.de / 06242-910816) zur Verfügung. Ihre Anträge sowie Fragen zur Antragsstellung richten Sie bitte an Frau Caroline Wilhelm (caroline.wilhelm@ns-dokuzentrum-rlp.de / 06242-9108275).

Bitte beachten Sie, dass die Anträge bis zum 15. Dezember des Jahres vor Projektbeginn oder bis zum 1. Juni des laufenden Jahres ebenfalls vor Projektbeginn bei der LpB in vollständiger und korrekter Form eingegangen sein müssen. Die Förderbescheide werden bis 1. März, respektive 1. September herausgegeben, nach Möglichkeit schon früher.

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