Für den „verschärften Arrest“ wurde in der damaligen, heute nicht mehr vorhandenen, leer stehenden Holzmühle, unweit des Konzentrationslagers, das sogenannte „Lager II“ eingerichtet. Zeitweise mussten KZ-Häftlinge diesen Arrest auch im Gefängnis des Amtsgerichtes in Osthofen absitzen. Dr. Werner Best, der Staatskommissar für das Polizeiwesen in Hessen, behielt sich die Anordnung einer solchen Strafe persönlich vor. Er verhängte sie vor allem gegen „Schutzhäftlinge“, die zum wiederholten Male in Osthofen einsaßen. Auch wer durch Aktivitäten aufgefallen war, die sich gegen Nationalsozialisten gerichtet hatten, musste mit dieser Strafe rechnen. Die Haftbedingungen im „verschärften Arrest“ waren sehr viel härter als im übrigen KZ. So wurden einige Häftlinge in einen Zwinger gesperrt, wo sie ohne Strohsäcke und Decken auf einer schräg angebrachten Holzpritsche schlafen mussten. Als besondere Schikane brannte zudem Tag und Nacht das Licht, so dass normales Schlafen nicht möglich war. Das Essen bestand aus wässriger Suppe und gelegentlichen kleinen Brotrationen.
Gedenkstätte KZ Osthofen
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